Die positive Wirkung von CBD spricht sich immer weiter herum. Im Internet gibt es eine Vielzahl an CBD Erfahrungsberichten, die von einer Linderung der jeweiligen Beschwerden bzw. Krankheiten berichten. Kein Wunder also, dass das natürliche Mittel immer beliebter wird. Aufgrund seiner Qualität und seines Herstellungsverfahrens ist Cannabidiol nicht unbedingt günstig. Für viele Menschen, die regelmäßig auf das Mittel zurückgreifen, geht dieser Konsum ordentlich ins Geld. Umso schöner wäre es, wenn die Krankenkasse die Kosten für CBD übernehmen würde. Ist CBD auf Rezept möglich? Übernimmt die Krankenkassen die Kosten für Cannabidiol?
CBD fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz
Im Gegensatz zu THC fällt Cannabidiol nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Es wirkt nicht psychoaktiv, versetzt den Konsumenten also nicht in einen Rausch. Dadurch können CBD-haltige Produkte beispielsweise als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben und auf Plattformen wie Amazon angeboten werden.
CBD auf Rezept: Was machen die Krankenkassen?
Eben weil CBD als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben werden kann, übernimmt die Krankenkasse bis dato keine Kosten. Anders als richtiges Cannabis ist Cannabidiol nicht verschreibungspflichtig.
Zwar gibt es seit Kurzem ein Gesetz namens “Cannabis als Medizin”, doch beschreibt dieses lediglich die Möglichkeit der Krankenkasse für Cannabis-Produkte aufzukommen. Allgemein gültige Regelungen gibt es nicht. Meist übernehmen die Kassen erst dann, wenn alle anderen Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft sind.
CBD auf Rezept gibt es demnach bisher leider nicht. Selbst wenn ein Arzt ein bestimmtes Cannabidiol-Präparat verschreibt, übernimmt die Krankenkassen nicht automatisch die Kosten dafür. Eine Kostenübernahme muss der Patient manuell beantragen. Wird der Antrag abgelehnt, der Arzt aber hält die Medikation für notwendig, kann Einspruch bzw. Klage eingereicht werden. Für viele Betroffene jedoch wohl ein zu großer Umstand.
CBD auf Rezept: Vorgehensweise
Eine mögliche Therapie mit Cannabidiol muss mit dem Arzt besprochen werden. Dies wäre beispielsweise bei folgenden Erkrankungen der Fall:
- Krebs (zur Bekämpfung der Begleiterscheinungen und nicht den Krebs direkt)
- Angststörungen
- Posttraumatische Belastungsstörung
- Bewegungsstörungen (bei Morbus Parkinson)
- Multiple Sklerose
- Schizophrenie
Wird das Cannabidiol als Arzneimittel vertrieben, ist es auch verschreibungspflichtig. In Sachen Kostenübernahme müssen die oben genannten Punkte beachtet werden.
Fazit: CBD auf Rezept – Kosten werden nicht übernommen
Aktuell ist der Stand so, dass Cannabidiol nicht von den Krankenkassen übernommen wird. Grund dafür ist, dass Cannabidiol oftmals als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben wird. Selbst wenn es als Arzneimittel verschreibungspflichtig ist, übernehmen die Krankenkassen nicht automatisch die Kosten. Dafür muss individuell ein Antrag seitens des Patienten gestellt werden. In letzter Instanz ist noch ein Einspruch oder sogar eine Klage gegen die Absage möglich.